Masern-Mumps-Röteln-Impfung: Schutz für alle
Pflicht für Zweijährige
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr sind zwei Masern-Schutzimpfungen oder eine Kombinationsimpfung vorgeschrieben. Wer nicht geimpft ist, darf keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas oder Schulen besuchen.
Hohe Schutzwirkung
Die Masern-Mumps-Röteln-Impfung ist hochwirksam. Nach der zweiten Impfung sind etwa 95 bis 100 Prozent der Geimpften vor Masern geschützt.
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